Taufe

Wer kann getauft werden?

Kinder wie Erwachsene können sich taufen lassen.

Kinder

Kinder werden bis zum 14. Lebensjahr aufgrund des Glaubens ihrer Eltern getauft. Mindestens ein Elternteil sollte daher der Lutherischen Kirche angehören.Eine lutherische Taufe kann vollzogen werden, wenn die Eltern dieses wünschen, obwohl sie einer anderen Konfession angehören, solange es sich um eine Kirche des Arbeitskreises christlicher Kirchen handelt. Die Paten müssen dann aber der Evangelisch-Lutherischen Kirche angehören. Nach der Anmeldung findet ein ausführliches Taufgespräch mit Ihrem Taufpfarrer statt, das dem Kennenlernen und er Vorbereitung des Taufgottesdienstes gilt. Für das Gespräch sollten Sie möglichst schon einen Vers aus der Bibel als Taufspruch für ihr Kind ausgewählt haben. Im Internet finden Sie z.B. unter Taufspruch.de eine Auswahl an Taufsprüchen.

Erwachsene

Religionsmündige Menschen über 14 Jahren feiern eine Erwachsenentaufe, die im Gespräch mit dem jeweiligen Pfarrer vorbereitet wird.

Pate, Patin

Pate und Patin sind nur bei einer Kindertaufe notwendig und können nur Kirchenmitglieder werden, da es sich um ein religiöses Amt handelt. Ein Pate, eine Patin muss der Evangelisch-Lutherischen Kirche angehören. Pate bzw. Patin können darüberhinaus auch Kirchenmitglieder anderer Konfessionen des ACK werden.

Anmeldung

Melden Sie sich zur Taufe rechtzeitig im Pfarramt an. Bei der Anmeldung wählen Sie Ihren Wunschtermin. Eine Bestätigung und weitere Informationen erhalten Sie dann anschließend von uns. Später müssen noch die Geburtsurkunde Ihres Kindes und die Patenbescheinigungen vorgelegt werden. Sollten die Paten nicht in unserer Kirchengemeinde gemeldet sein, müssen Patenbescheinigung aus der Wohnsitzkirchengemeinde angefordert und uns vorgelegt werden.

Ansprechpartner

Pfarramt

Tel.: 089 50 53 32 (Pfarramt)

E-Mail: pfarramt.auferstehung.m@elkb.de